AZAV-zertifiziert · Jobcenter & Agentur für Arbeit

AVGS-Gründungscoaching in Bremen, bei Bewilligung ohne Eigenanteil.

Du bist arbeitssuchend und willst gründen? Als AZAV-zertifizierter Träger begleiten wir dich über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): persönlich, praxisnah und bei Bewilligung ohne Eigenanteil.

AZAV-zertifizierter Träger Über AVGS · § 45 SGB III Bei Bewilligung 0 €

Was ist der AVGS, und was bedeutet das für dich?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Damit wird eine Maßnahme „zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ finanziert, also ein professionelles Gründungscoaching. Der Gutschein bezahlt das Coaching selbst; für dich als teilnahmeberechtigte Person ist es in der Regel zu 100 % gefördert und damit kostenfrei.

Einlösen kannst du den AVGS nur bei einem AZAV-zugelassenen Träger mit einer zugelassenen Maßnahme. Genau das ist FOUNDARA: Wir rechnen direkt mit Agentur oder Jobcenter ab. Du konzentrierst dich auf deine Gründung, den Papierkram übernehmen wir.

30-Sekunden-Check

Kommst du für ein gefördertes Coaching infrage?

Frage 1 / 3

Bist du arbeitslos, arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht?

So läuft’s

In 4 Schritten zum geförderten Coaching

01

Vermittlungsfachkraft ansprechen

Sprich bei der Agentur für Arbeit (ALG I) oder beim Jobcenter (Bürgergeld) deine:n Berater:in auf dein Gründungsvorhaben und den Wunsch nach einem Gründungscoaching an.

02

AVGS wird ausgestellt

Hält deine Vermittlungsfachkraft die Maßnahme für sinnvoll, stellt sie den AVGS aus, mit Ziel „selbständige Tätigkeit“, Gültigkeitsdauer und Stundenumfang.

03

Gutschein bei FOUNDARA einlösen

Du wählst deinen Träger frei. Als AZAV-zertifizierter Anbieter lösen wir deinen AVGS ein: Wir rechnen direkt mit Agentur oder Jobcenter ab.

04

Coaching starten, ohne Eigenanteil

Nach der schriftlichen Zustimmung vor Beginn geht es los: persönliches Einzelcoaching von der Idee bis zum tragfähigen Konzept, bei Bewilligung komplett für dich gefördert.

Für wen ist der AVGS?

  • Arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet
  • Von Arbeitslosigkeit bedroht (z. B. in Kündigung)
  • Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)
  • Bezug von Bürgergeld / ALG II (über das Jobcenter)

Der AVGS ist eine Ermessensleistung, die Entscheidung trifft deine Vermittlungsfachkraft. Wir sagen dir ehrlich, wie deine Chancen stehen.

Was steckt im Coaching?

  • Geschäftsidee schärfen & Tragfähigkeit prüfen
  • Professioneller Businessplan
  • Passende Rechtsform & Gründungsfahrplan
  • Finanzierung, Förderung & Zahlen
  • Markt, Positionierung & erste Kunden
  • Selbstbewusst und gut vorbereitet starten

AVGS oder Gründungszuschuss?

Beides hilft, aber unterschiedlich. Der AVGS finanziert das Coaching vor der Gründung (das Know-how). Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung nach dem Start zur Sicherung deines Lebensunterhalts und nur für ALG-I-Beziehende. Clever ist die Reihenfolge: Das AVGS-Coaching liefert den tragfähigen Businessplan, den du für einen erfolgreichen Gründungszuschuss-Antrag ohnehin brauchst.

Häufige Fragen zum AVGS

Was kostet mich das Gründungscoaching mit AVGS?

Bei vorliegendem AVGS und vorheriger schriftlicher Zustimmung deiner Vermittlungsfachkraft ist das Coaching für dich in der Regel zu 100 % gefördert und damit kostenfrei. Wir rechnen direkt mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab.

Habe ich einen Anspruch auf einen AVGS?

Nein. Der AVGS ist eine Kann-/Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Ob er ausgestellt wird, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Wir bereiten dich auf das Gespräch sorgfältig vor.

Bekommen auch Bürgergeld-Beziehende einen AVGS?

Ja. Der Einsatz erfolgt über das Jobcenter nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III. Dein Bürgergeld wird während der Maßnahme regulär weitergezahlt.

Ist der AVGS dasselbe wie der Gründungszuschuss?

Nein. Der AVGS finanziert das Coaching vor bzw. rund um die Gründung. Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung nach dem Start zur Sicherung des Lebensunterhalts und nur für ALG-I-Beziehende. Beide lassen sich sinnvoll nacheinander nutzen: Das Coaching liefert den tragfähigen Businessplan für deinen Zuschuss-Antrag.

Woran erkenne ich, dass FOUNDARA einen AVGS annehmen darf?

Ein Anbieter muss AZAV-zugelassen sein (Trägerzulassung) und die Maßnahme muss von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein. FOUNDARA ist AZAV-zertifiziert: Die Maßnahmenummer nennen wir dir gern im Erstgespräch.

Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Der AVGS ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit / des Jobcenters; maßgeblich ist der individuell ausgestellte Gutschein. Stand 2025/2026.

Lass uns deinen Weg in die Selbständigkeit fördern.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Voraussetzungen, den AVGS und den Start: persönlich, ehrlich und unverbindlich.

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