Fördermittel für deine Gründung in Bremen.
Starthaus, AVGS, Gründungszuschuss, BAFA: In Bremen gibt es starke Förderwege für deine Gründung. Wir zeigen dir, welcher zu dir passt, und holen das Beste für dich heraus.
Förderung ist kein Glücksspiel, sondern Vorbereitung.
Viele Gründerinnen und Gründer lassen Geld liegen, weil sie die Programme nicht kennen oder den Antrag zu spät stellen. Dabei lässt sich ein großer Teil der Beratungs- und Vorbereitungskosten in Bremen fördern, wenn die Reihenfolge stimmt.
Genau hier setzen wir an: Wir kennen die Bremer Förderlandschaft aus über 97 begleiteten Gründungen in 9 Branchen. Du bekommst von uns eine klare Einschätzung, welcher Förderweg zu deiner Situation passt, und wir bereiten den Antrag so vor, dass er sitzt.
So findest du mit uns die richtige Förderung
Erstgespräch & Standortbestimmung
Wir schauen uns deine Situation an: Bist du arbeitssuchend, schon selbständig oder mitten in der Gründung? Daraus ergibt sich, welche Förderprogramme für dich überhaupt infrage kommen.
Passende Förderwege auswählen
Starthaus, AVGS, Gründungszuschuss oder BAFA: Wir ordnen die Programme deinem Vorhaben zu und sagen dir ehrlich, wo deine Chancen realistisch stehen.
Antrag richtig vorbereiten
Die Reihenfolge ist entscheidend: Viele Förderungen müssen vor Beratungs- oder Gründungsbeginn beantragt werden. Wir kümmern uns um Unterlagen, Businessplan und Timing.
Bewilligung & Umsetzung
Liegt die Zusage vor, geht es los. Wir begleiten dich durch die Beratung, die Gründung und die nächsten Schritte, damit aus der Förderung echter Fortschritt wird.
Die Förderwege für Bremen im Überblick
| Förderweg | Träger | Vorteil | Für wen |
|---|---|---|---|
| Existenzgründungsberatung (Starthaus / BAB) | Bremer Aufbau-Bank, Land Bremen | bis zu 80 %, max. 2.800 € pro Antragsteller | Gründungen in Bremen vor und kurz nach dem Start |
| AVGS-Gründungscoaching | Agentur für Arbeit / Jobcenter, § 45 SGB III | bei Bewilligung 100 %, 0 € Eigenanteil | Arbeitssuchende, Bezug von ALG I oder Bürgergeld |
| Gründungszuschuss | Agentur für Arbeit, SGB III | ALG I plus 300 € pro Monat | Gründung aus ALG I, meist mind. 150 Tage Restanspruch |
| Förderung unternehmerischen Know-hows (BAFA) | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle | Zuschuss zu Beratungskosten | bestehende KMU, Antrag vor Beratungsbeginn |
Förderhöhen, Voraussetzungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweiligen Programmrichtlinien und dein Bewilligungsbescheid. Stand 2025/2026.
Starthaus / BAB: Existenzgründungsberatung bis zu 80 %
Über das Starthaus Bremen und die Bremer Aufbau-Bank wird professionelle Existenzgründungsberatung mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal 2.800 € pro Antragsteller. Das ist ideal, um Businessplan, Konzept und Zahlen fundiert vorzubereiten, ohne die vollen Beratungskosten allein zu tragen. Die Förderung gilt für das Land Bremen.
AVGS: Gründungscoaching zu 100 % bei Bewilligung
Bist du arbeitssuchend gemeldet, kannst du über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) ein Gründungscoaching nutzen. Es ist eine Ermessensleistung und verbindlich erst mit dem Bewilligungsbescheid. Bei Bewilligung ist das Coaching zu 100 % gefördert, also 0 € Eigenanteil. FOUNDARA ist AZAV-zertifizierter Träger. Alle Details findest du auf unserer Seite zum AVGS-Gründungscoaching.
Gründungszuschuss: Geldleistung nach dem Start
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit sichert deinen Lebensunterhalt nach der Gründung aus ALG I: zunächst dein ALG I plus 300 € pro Monat. Vorausgesetzt werden in der Regel eine fachkundige Stellungnahme, ein Businessplan, ein Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorschau sowie meist mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch. Auch das ist eine Ermessensleistung.
BAFA: Förderung für bestehende Betriebe
Bist du bereits selbständig, greift die BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows für bestehende KMU. Wichtig: Antrag und Prüfung müssen vor Beratungsbeginn erfolgen, der Vertragsabschluss zählt bereits als Beginn. Wer den Vertrag zu früh unterschreibt, verliert den Zuschuss, deshalb stimmen wir den richtigen Startzeitpunkt vorab mit dir ab.
Und das Stammkapital? Kosten realistisch planen
Neben der Förderung lohnt der Blick auf die Gründungskosten, und die fallen je nach Rechtsform sehr unterschiedlich aus. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR startest du in Bremen schon mit der Gewerbeanmeldung ab 32 Euro, Freiberufler melden sich kostenfrei beim Finanzamt an. Wer dagegen eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründet, sollte Stammkapital und Notarkosten einplanen.
Eine GmbH braucht 25.000 € Stammkapital (mindestens 12.500 € eingezahlt), eine UG (haftungsbeschränkt) startet ab 1 €. Das Stammkapital ist kein verlorener Posten, sondern bleibt Vermögen deiner Gesellschaft. Hinzu kommen Notar, Handelsregister (seit 01.06.2025 225 €) und die Gewerbeanmeldung in Bremen (aktuell 32 €). Mit dem Gründungskosten-Rechner kalkulierst du das transparent, und der Rechtsform-Finder hilft dir bei der Wahl.
Häufige Fragen zur Gründungsförderung in Bremen
Welche Förderung passt zu meiner Gründung in Bremen?
Das hängt vor allem von deiner Ausgangslage ab. Bist du arbeitssuchend, kommen AVGS-Coaching und Gründungszuschuss infrage. Gründest du regulär in Bremen, ist die Existenzgründungsberatung über das Starthaus / die BAB interessant. Für bestehende Betriebe greift die BAFA-Förderung. Welche Höhe für dich realistisch ist, ordnen wir im Förder-Check oder im Erstgespräch für dich ein.
Wie hoch ist die Bremer Existenzgründungsberatung gefördert?
Die Existenzgründungsberatung über das Starthaus / die Bremer Aufbau-Bank wird mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal 2.800 € pro Antragsteller. Damit lässt sich eine professionelle Gründungsberatung deutlich günstiger nutzen. Die Förderung gilt für das Land Bremen.
Was muss ich bei der BAFA-Förderung beachten?
Bei der BAFA-Förderung für bestehende KMU gilt: Antrag und Prüfung müssen vor Beratungsbeginn erfolgen. Der Vertragsabschluss mit dem Berater zählt bereits als Beginn. Wer zu spät beantragt, verliert den Zuschuss. Deshalb klären wir die Reihenfolge immer vorab.
Habe ich einen Anspruch auf den AVGS oder den Gründungszuschuss?
Nein. Beide sind Ermessensleistungen. Der AVGS (§ 45 SGB III) ist verbindlich erst mit dem Bewilligungsbescheid, bei Bewilligung wird das Coaching zu 100 % gefördert, also 0 € Eigenanteil. Auch der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Dafür brauchst du in der Regel eine fachkundige Stellungnahme, einen Businessplan, einen Finanzierungsplan, eine Rentabilitätsvorschau und meist mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Oft ja, wenn sie unterschiedliche Zwecke haben. Beispiel: Das AVGS-Coaching finanziert die Vorbereitung und liefert den Businessplan, den du später für den Gründungszuschuss ohnehin brauchst. Eine Doppelförderung derselben Leistung ist dagegen ausgeschlossen. Wir achten auf eine saubere, zulässige Kombination.
Brauche ich Eigenkapital, um förderfähig zu gründen?
Nein. AVGS, Gründungszuschuss und die Förderung über das Starthaus hängen nicht an einem Mindestkapital. Sie stehen Einzelunternehmen, Freiberuflern und der GbR genauso offen wie einer Kapitalgesellschaft. Kapital wird erst zum Thema, wenn du eine GmbH (25.000 € Stammkapital, davon mindestens 12.500 € eingezahlt) oder eine UG (haftungsbeschränkt) (ab 1 €) gründest. Im Gründungskosten-Rechner siehst du die echten Gründungskosten daneben.
Orientierung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben Stand 2025/2026 und ohne Gewähr. Förderungen sind teils Ermessensleistungen; verbindlich ist allein der jeweilige Bewilligungsbescheid. Weitere Antworten findest du in unseren häufigen Fragen.
Welcher Fördertopf ist deiner? Finden wir es heraus.
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein, zeigen dir die passenden Förderwege und planen den richtigen Zeitpunkt für den Antrag. Persönlich und unverbindlich.
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