Förderung

AVGS Gründungscoaching: so startest du zu 100 % gefördert

Du bist arbeitssuchend und willst gründen? Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kannst du dein Gründungscoaching bei Bewilligung komplett gefördert starten. So gehst du den Weg richtig an.

Von Masieyar Ahmadi-Pour, Gründungsberater · veröffentlicht am · fachlich geprüft (Stand ) · 6 Min. Lesezeit

Eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit fühlt sich oft an wie ein Sprung ins kalte Wasser, du brauchst Klarheit über deine Idee, einen tragfähigen Plan und jemanden, der dir den Rücken stärkt. Genau das leistet ein Gründungscoaching. Und das Beste: Wenn du arbeitssuchend bist, kann der Staat es über den AVGS übernehmen, bei Bewilligung zu 100 %. Als AZAV-zertifizierter Träger in Bremen begleiten wir diesen Weg regelmäßig. Hier erfährst du, wie er Schritt für Schritt funktioniert.

Was ist der AVGS überhaupt?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er finanziert eine Maßnahme „zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“, also ein professionelles Gründungscoaching. Die Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Wichtig zu verstehen: Der AVGS bezahlt das Coaching, nicht deinen Lebensunterhalt. Bei Bewilligung trägst du 0 € Eigenanteil, der Träger rechnet direkt mit Agentur oder Jobcenter ab.

Für wen kommt der AVGS infrage?

Grundsätzlich richtet sich der AVGS an Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld I (über die Agentur für Arbeit)
  • Bezieher von Bürgergeld (über das Jobcenter)
  • Menschen, die arbeitssuchend gemeldet sind
  • Beschäftigte, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, etwa in der Kündigungsphase

Ob du im Einzelfall berechtigt bist, lässt sich schnell einschätzen. Eine erste Orientierung gibt dir der 30-Sekunden-Check auf unserer Seite zum AVGS-Gründungscoaching.

So startest du in vier Schritten

1. Vermittlungsfachkraft ansprechen

Der erste Schritt ist ein Gespräch mit deiner Beraterin oder deinem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sag offen, dass du den Schritt in die Selbständigkeit gehen möchtest und ein Gründungscoaching anstrebst. Geh gut vorbereitet hinein: eine klare Idee und ein überzeugendes „Warum“ erhöhen deine Chancen spürbar. Wir bereiten dich auf dieses Gespräch vor.

2. AVGS wird ausgestellt

Hält deine Vermittlungsfachkraft die Maßnahme für sinnvoll, stellt sie den AVGS aus, mit dem Ziel „selbständige Tätigkeit“, einer Gültigkeitsdauer und einem Stundenumfang. Hier solltest du eines wissen: Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen garantierten Rechtsanspruch. Verbindlich ist die Förderung erst mit dem Bewilligungsbescheid. Lass dich davon nicht entmutigen, mit guter Vorbereitung stehen die Chancen oft gut.

3. Gutschein bei FOUNDARA einlösen

Du wählst deinen Träger frei. Einlösen kannst du den AVGS nur bei einem AZAV-zugelassenen Anbieter mit einer zugelassenen Maßnahme. Genau das sind wir. Du bringst den Gutschein zu uns, wir übernehmen die Formalitäten und rechnen direkt mit Agentur oder Jobcenter ab. Um die Abrechnung musst du dich nicht kümmern.

4. Coaching starten

Nach der schriftlichen Zustimmung deiner Vermittlungsfachkraft vor Beginn geht es los: persönliches Einzelcoaching von der Idee bis zum tragfähigen Konzept. Wir schärfen deine Geschäftsidee, bauen mit dir einen Businessplan, klären die passende Rechtsform und bereiten Finanzierung und erste Kunden vor. Für dich kostenfrei.

AVGS oder Gründungszuschuss: was ist der Unterschied?

Diese beiden Förderungen werden oft verwechselt, helfen aber an völlig unterschiedlichen Stellen. Der AVGS finanziert das Coaching vor der Gründung, also dein Know-how. Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung nach dem Start zur Sicherung deines Lebensunterhalts, und nur für Bezieher von Arbeitslosengeld I. Für den Gründungszuschuss brauchst du in der Regel mindestens 150 Tage ALG-I-Restanspruch, eine fachkundige Stellungnahme, einen Businessplan, einen Finanzierungsplan und eine Rentabilitätsvorschau.

Clever ist die Reihenfolge: Das AVGS-Coaching liefert genau den tragfähigen Businessplan, den du für einen erfolgreichen Gründungszuschuss-Antrag ohnehin brauchst. So nutzt du beide Förderungen sinnvoll nacheinander. Einen Überblick über alle Programme findest du im Beitrag Fördermittel für deine Gründung in Bremen.

Unser ehrlicher Rat

Der größte Hebel liegt im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Wer mit einer klaren Idee, einem Plan und Selbstvertrauen auftritt, überzeugt eher. Wir sagen dir ehrlich, wie deine Chancen stehen, und bereiten dich auf dieses Gespräch vor. Und falls der AVGS nicht klappt, schauen wir gemeinsam, welche anderen Förderwege es für deine Gründung in Bremen gibt.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Der AVGS ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Es besteht kein Rechtsanspruch, verbindlich ist die Förderung erst mit dem Bewilligungsbescheid. Stand 2025/2026. Sprich uns gern über das Kontaktformular an.

Lass uns deinen Weg in die Selbständigkeit fördern.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Voraussetzungen, den AVGS und den Start, persönlich, ehrlich und unverbindlich.

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