Beide Förderungen kommen von der Agentur für Arbeit, und beide setzen auf eine tragfähige Gründung. Trotzdem greifen sie an ganz unterschiedlichen Stellen. Wenn du die Reihenfolge richtig planst, hilft dir die eine bei der Vorbereitung und die andere beim Start.
Die zwei Förderungen im Vergleich
AVGS-Gründungscoaching
- Bezahlt ein Coaching „zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ (§ 45 SGB III)
- Mit Arbeitslosengeld über die Agentur für Arbeit, mit Grundsicherungsgeld über das Jobcenter
- Findet vor der Gründung statt
- Ermessensleistung, bei Bewilligung ohne Eigenanteil
Gründungszuschuss
- Geldleistung für die ersten Monate der Selbständigkeit (§§ 93, 94 SGB III)
- Nur mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, nicht mit Grundsicherungsgeld
- Wird vor dem Start beantragt
- Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld und bei Aufnahme der Selbständigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
- Die Selbständigkeit ist hauptberuflich, also mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Eine fachkundige Stelle bestätigt die Tragfähigkeit deines Vorhabens.
- Du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbständigkeit hast.
- Seit dem Ende einer früheren Gründungsförderung der Agentur sind mindestens 24 Monate vergangen.
Wie hoch der Gründungszuschuss ist
In den ersten sechs Monaten bekommst du einen Betrag in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 € im Monat für die soziale Absicherung. Danach können für weitere neun Monate 300 € im Monat folgen. Dafür stellst du einen eigenen Antrag und weist deine Geschäftstätigkeit nach. Der Zuschuss ist steuerfrei.
Die richtige Reihenfolge
1. Gespräch bei der Agentur für Arbeit
Sag früh, dass du gründen willst. Frag nach einem AVGS für ein Gründungscoaching und lass dir sagen, wie viele Tage Arbeitslosengeld dir noch zustehen.
2. Coaching vor der Gründung
Im AVGS-Coaching entwickelst du Geschäftsmodell, Businessplan sowie Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung. Die Teilnahme an einer solchen Vorbereitung kann der Agentur auch als Nachweis deiner Kenntnisse dienen. Wichtig: Das Coaching muss abgeschlossen sein, bevor du hauptberuflich selbständig wirst. Mit dem Start der Selbständigkeit endet die AVGS-Förderung.
3. Stellungnahme der fachkundigen Stelle
Mit dem fertigen Businessplan holst du die Stellungnahme zur Tragfähigkeit ein. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute, aber auch Steuerberatungen oder Gründungszentren. Du wählst die Stelle selbst und trägst eventuelle Kosten. In Bremen bietet die Handwerkskammer für Gründungen im Handwerk eine kostenfreie fachliche Stellungnahme an.
4. Antrag vor dem Start
Den Gründungszuschuss beantragst du, bevor du die Selbständigkeit aufnimmst. Als Aufnahme können schon nach außen erkennbare Vorbereitungen gelten. Stell den Antrag deshalb früh und stimm den Termin deiner Gewerbeanmeldung mit der Agentur ab. Zu den Unterlagen gehören in der Regel Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
5. Gründung
Danach meldest du dein Gewerbe an oder gründest deine Gesellschaft. Am Tag der Gründung müssen noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld übrig sein.
Rechne mit deinem Restanspruch
Coaching, Stellungnahme und Antrag brauchen Zeit, und in dieser Zeit verbrauchst du Tage deines Arbeitslosengelds. Rechne deshalb so: Deine noch offene Anspruchsdauer minus 150 Tage ist die Zeit, die dir bis zur Gründung bleibt. In dieser Zeit müssen Coaching, Stellungnahme und Antrag erledigt sein. Unsere Gründungscoachings dauern voraussichtlich 4 Wochen. Wer früh mit seiner Fachkraft spricht, hat meist genug Luft.
Und mit Grundsicherungsgeld?
Den Gründungszuschuss gibt es nur mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Beziehst du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), kann dich das Jobcenter mit einem Einstiegsgeld unterstützen (§ 16b SGB II). Auch das ist eine Ermessensleistung, wird höchstens 24 Monate gezahlt und in der Höhe individuell festgelegt. Der sonst geltende Vorrang der Vermittlung gilt für das Einstiegsgeld nicht. Zusätzlich sind Zuschüsse für notwendige Sachgüter bis 5.000 € und Darlehen möglich (§ 16c SGB II). Ein AVGS-Coaching vor der Gründung kann auch das Jobcenter bewilligen.
Coaching und Gründung bei FOUNDARA
Unser AVGS-Gründungscoaching ist in Bremen mit 40 oder 75 Unterrichtseinheiten zugelassen, einzeln oder in der Gruppe. Am Ende stehen dein Businessplan mit Finanzplanung und ein klarer Fahrplan für die Gründung. Wenn es danach konkret wird, begleiten wir dich auch bei Rechtsform, Notar und Anmeldungen, zum Beispiel beim GmbH gründen in Bremen. Weitere Programme findest du im Beitrag Förderprogramme für Gründer in Bremen.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III), AVGS (§ 45 SGB III) und Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) sind Ermessensleistungen. Maßgeblich ist die Entscheidung deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Sprich uns gern über das Kontaktformular an.
