Viele hören zum ersten Mal vom AVGS, wenn sie schon bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter sitzen. Dabei lohnt es sich, vorher zu wissen, wie der Gutschein funktioniert. Ob er ausgestellt wird, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Wer vorbereitet ist, kann klar erklären, warum ein Coaching jetzt der richtige Schritt ist.
Was der AVGS ist
Der AVGS ist ein Gutschein für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Er bezahlt zum Beispiel ein Coaching zur beruflichen Orientierung und Bewerbung oder ein Coaching auf dem Weg in die Selbständigkeit. Einlösen kannst du ihn bei einem nach AZAV zugelassenen Träger für eine ebenfalls zugelassene Maßnahme. Bei Bewilligung zahlst du für die Maßnahme nichts, der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.
Das Gesetz nennt vor allem diese Ziele:
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und Abbau von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Wer einen AVGS bekommen kann
Der AVGS richtet sich an Menschen, die eine Ausbildung suchen, arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zum Beispiel weil die Kündigung schon ausgesprochen ist. Wer Arbeitslosengeld bezieht, wendet sich an die Agentur für Arbeit. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, bekommt den AVGS über das Jobcenter.
Nicht vorgesehen ist der AVGS in der Regel für Menschen, die unbefristet beschäftigt sind und nur aus persönlichen Gründen wechseln möchten, und für Beschäftigte in Kurzarbeit.
Wichtig: Der AVGS ist eine Ermessensleistung, einen Rechtsanspruch auf ein Coaching gibt es nicht. Für Menschen mit Grundsicherungsgeld gilt außerdem der Vorrang der Vermittlung nach § 3a SGB II. Eine Maßnahme kommt dann infrage, wenn sie für eine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist als eine direkte Vermittlung. Genau das solltest du im Gespräch begründen können.
So kommst du in fünf Schritten zum Coaching
1. Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft
Der Weg zum AVGS beginnt im persönlichen Gespräch. Sag offen, was du vorhast und warum ein Coaching dir dabei hilft. Den Antrag stellst du selbst: Einen Antrag, den ein Träger mit deiner Vollmacht stellt, akzeptieren Agentur und Jobcenter nicht. Auf das Gespräch bereiten wir dich aber gern vor.
2. Prüfung durch Agentur oder Jobcenter
Deine Fachkraft prüft, ob eine Maßnahme sinnvoll ist und ob es dafür ein eigenes Angebot gibt. Ist das nicht der Fall, kann sie dir einen AVGS ausstellen. Einen bestimmten Träger darf sie dir dabei nicht empfehlen, sie muss neutral bleiben.
3. Gutschein genau lesen
Auf dem AVGS stehen Ziel, Inhalt und maximale Dauer der Maßnahme, die Gültigkeitsdauer und die Region, in der du ihn einlösen kannst. Achte auch auf die Form: Einzel- und Gruppencoaching werden getrennt ausgewiesen, ein Gutschein für eine Gruppe lässt sich nicht für ein Einzelcoaching einlösen. Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht, die Frist legt deine Fachkraft fest. Die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist beginnen.
4. Träger wählen und Teilnahme bestätigen lassen
Mit dem Gutschein wählst du einen zugelassenen Träger mit einer passenden Maßnahme. Der Träger bestätigt deine Teilnahme, danach bewilligt die Agentur oder das Jobcenter die Maßnahme. Starte nicht vorher: Der Gutschein muss vor Beginn vorliegen.
5. Coaching starten
Während der Maßnahme läuft dein Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld weiter. Beim Arbeitslosengeld gilt: Die Teilnahme schließt deine Verfügbarkeit für die Vermittlung nicht aus. Fahrkosten und Kosten für Kinderbetreuung können erstattet werden, für die Kinderbetreuung bis zu 160 € je Kind und Monat. Kläre das am besten vor dem Start mit deiner Fachkraft.
Wo du in Bremen hingehst
- Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen, wenn du Arbeitslosengeld beziehst oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist
- Jobcenter Bremen mit Geschäftsstellen in Mitte, Nord, West, Süd, Ost I und Ost II, wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Welche Geschäftsstelle zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnort.
So bereitest du das Gespräch vor
- Formuliere ein klares Ziel: ein neuer Job in einem bestimmten Bereich oder eine konkrete Gründungsidee.
- Erkläre, was dir für dieses Ziel heute fehlt und wie das Coaching genau diese Lücke schließt.
- Bring die Maßnahmedaten mit: Titel, Umfang in Unterrichtseinheiten, Einzel oder Gruppe, Zulassung. Die geben wir dir vorab.
- Frag nach Gültigkeitsdauer und Region, damit du rechtzeitig starten kannst.
AVGS-Coachings bei FOUNDARA
Wir sind in Bremen für zwei AVGS-Maßnahmen zugelassen, beide in Präsenz, einzeln oder in der Gruppe:
- Job & Career Coaching mit 40 Unterrichtseinheiten: Orientierung, Bewerbung und Vorstellungsgespräche
- Existenzgründung & GmbH-Gründung mit 40 oder 75 Unterrichtseinheiten: von der Geschäftsidee bis zum Businessplan
Wer gründen will, findet den Weg noch genauer im Beitrag AVGS Gründungscoaching starten. Spricht dich deine Fachkraft auf eine Weiterbildung an, ist meist der Bildungsgutschein der passende Weg. Alle Angebote im Überblick: geförderte Weiterbildung in Bremen.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Der AVGS ist eine Ermessensleistung nach § 45 SGB III, für Menschen mit Grundsicherungsgeld in Verbindung mit § 16 SGB II. Maßgeblich ist die Entscheidung deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Sprich uns gern über das Kontaktformular an.
