Förderung · Bildungsgutschein

Bildungsgutschein in Bremen: Ablauf, Voraussetzungen und Kosten

Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung. Seit 2025 gilt das auch für Menschen, die Grundsicherungsgeld beziehen. So läuft es in Bremen.

Von Masieyar Ahmadi-Pour, Gründungsberater · veröffentlicht am · fachlich geprüft (Stand ) · 6 Min. Lesezeit

Eine Weiterbildung kann der schnellste Weg zurück in den Job sein, wenn dir für die Stellen in deinem Bereich eine bestimmte Qualifikation fehlt. Der Bildungsgutschein macht das ohne eigene Kosten möglich. Er ist allerdings an Voraussetzungen gebunden, und seit 2025 hat sich die Zuständigkeit geändert. Hier der Überblick.

Was der Bildungsgutschein ist

Mit dem Bildungsgutschein sichert dir die Agentur für Arbeit zu, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Rechtsgrundlage sind die §§ 81 ff. SGB III. Eingelöst wird der Gutschein bei einem nach AZAV zugelassenen Träger für eine zugelassene Weiterbildung. Er kann zeitlich befristet, auf eine Region und auf ein Bildungsziel beschränkt sein.

Seit 2025 zuständig: die Agentur für Arbeit

Bis Ende 2024 haben die Jobcenter Weiterbildungen für ihre Kundinnen und Kunden selbst gefördert. Seit dem 1. Januar 2025 übernimmt das die Agentur für Arbeit: Sie berät, entscheidet über den Bildungsgutschein und bezahlt die Weiterbildung, auch wenn du Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beziehst. Den ersten Schritt kannst du trotzdem bei deiner Ansprechperson im Jobcenter machen.

Voraussetzungen

  • Die Weiterbildung ist notwendig, damit du wieder Arbeit findest oder drohende Arbeitslosigkeit abwendest.
  • Du hast dich vor Beginn von der Agentur für Arbeit beraten lassen.
  • Träger und Weiterbildung sind für die Förderung zugelassen.

Der Bildungsgutschein ist in aller Regel eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in Sonderfällen, etwa beim Nachholen eines Berufs- oder Hauptschulabschlusses. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden (§ 82 SGB III). Ob und wie viel der Arbeitgeber dann zu den Kosten beiträgt, hängt von der Betriebsgröße ab.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Beratungsgespräch

Sprich deine Beraterin oder deinen Berater bei der Agentur für Arbeit an. Beschreib, welche Stellen du anstrebst und welche Kenntnisse dir dafür fehlen. Hilfreich sind konkrete Stellenanzeigen, in denen genau diese Kenntnisse verlangt werden.

2. Passende Weiterbildung finden

Zugelassene Kurse findest du in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit auf mein NOW (mein-now.de). Achte auf Inhalte, Umfang, Unterrichtszeiten und Starttermine. Bei Gruppenkursen mit festem Start kommt es auf das Timing an.

3. Bildungsgutschein erhalten

Bei Bewilligung bekommst du den Gutschein mit Bildungsziel, Gültigkeitsdauer und gegebenenfalls einer regionalen Beschränkung. Eine gesetzlich feste Gültigkeit gibt es nicht, die Frist steht auf deinem Gutschein.

4. Beim Träger einreichen

Der Träger prüft, ob dein Gutschein zur Weiterbildung passt, und bestätigt die Aufnahme. Der Gutschein muss vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

5. Weiterbildung starten

Die Lehrgangskosten rechnet der Träger direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Für dich entsteht dafür kein Eigenanteil.

Welche Kosten übernommen werden können

  • Lehrgangskosten, einschließlich Lernmittel und Prüfungsgebühren
  • Fahrkosten
  • Unterbringung und Verpflegung, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist
  • Kinderbetreuung, pauschal 160 € je Kind und Monat

Was davon in deinem Fall übernommen wird, steht im Bescheid. Frag im Zweifel vor dem Start nach.

Was mit deinem Arbeitslosengeld passiert

Dein Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung in der Regel weiter. Dabei verbraucht ein Weiterbildungstag nur einen halben Tag deines Anspruchs: Für je zwei Tage Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer um einen Tag, aber nicht unter drei Monate (§ 148 SGB III). Grundsicherungsgeld wird während der Weiterbildung ebenfalls weitergezahlt.

Weiterbildungsgeld und Prämien gibt es nur bei Abschlüssen

Vielleicht hast du von 150 € Weiterbildungsgeld im Monat oder von Prämien für bestandene Prüfungen gehört. Diese Leistungen sind an abschlussbezogene Weiterbildungen geknüpft, zum Beispiel an eine Umschulung zu einem anerkannten Ausbildungsberuf. Für Kurse mit trägerinternem Zertifikat gibt es sie nicht, also auch nicht für unsere Weiterbildungen in Sales und Marketing.

Ähnlich ist es beim Bremer Qualifizierungsbonus: Er richtet sich an gering qualifizierte Beschäftigte mit einer abschlussbezogenen Weiterbildung und wird vor Beginn bei der Bremer Aufbau-Bank beantragt.

Weiterbildung bei FOUNDARA

Für den Bildungsgutschein sind bei uns zwei Weiterbildungen zugelassen, beide in Präsenz in Bremen, in Gruppen bis 12 Personen mit festem Starttermin:

  • Sales Consultant mit 160 Unterrichtseinheiten: Akquise, Gesprächsführung, CRM und Verhandlung
  • Marketing Spezialist mit 125 Unterrichtseinheiten: Social Media, Content, Werbeanzeigen und KI-Werkzeuge

Coachings wie das Job & Career Coaching laufen dagegen über den AVGS, siehe AVGS beantragen in Bremen. Alle Angebote im Überblick: geförderte Weiterbildung in Bremen.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Grundlage sind die §§ 81 ff. SGB III und die Informationen der Bundesagentur für Arbeit. Maßgeblich ist der Bescheid deiner Agentur für Arbeit. Sprich uns gern über das Kontaktformular an.

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